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Niederländische Staatsangehörigkeit

Wer die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, wie sie erworben werden und aus welchen Gründen sie aberkannt werden kann, ist im niederländischen Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1985 in Kraft getreten ist.

Die umfassendste Änderung dieses Gesetzes am 1. April 2003 hatte vor allem Konsequenzen für ehemalige und im Ausland wohnhafte Niederländer.

In diesem Bereich der Website finden Sie Informationen zum Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit, zur Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern sowie zu den Themen Integration, Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft erteilt selbstverständlich auch die niederländische Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland.


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