Ausweispflicht

Am 1. Januar 2005 trat in den Niederlanden das Gesetz über die erweiterte Ausweispflicht in Kraft. Seither ist jede Person ab 14 Jahren verpflichtet, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen. Wer auf Verlangen kein gültiges Ausweispapier (im Original) vorlegen kann, macht sich strafbar.

Die folgenden Dokumente werden als Ausweis anerkannt:

  • Reisepass (eines EU/EWR-Mitgliedstaats)
  • Diplomatenpass (eines EU/EWR-Mitgliedstaats) 
  • Dienstausweis (eines EU/EWR-Mitgliedstaats) 
  • Niederländisches Reisedokument für Flüchtlinge 
  • Niederländisches Reisedokument für Ausländer 
  • Sonderausweis für Molukker und Zweitreisepass 
  • Personalausweis (eines EU/EWR-Mitgliedstaats) 
  • Führerschein (eines EU/EWR-Mitgliedstaats) 
  • Aufenthaltsdokumente und Asylbewerberausweis